Unsere Leistungen umfassen auch die Disposition unseres Personals, sodass unsere Mitarbeiter auch bei Krankheitsfällen oder in der Urlaubszeit durch gleichwertiges Personal ersetzt werden können.
Wir sind bei Behinderungen im Bahnverkehr selbst mit an Bord, um Lösungen zu finden und die Strecken (neu) zu planen. Abseits von der Vermietung der Lokführer übernehmen wir auch eigene Streckenplanungen, auch bei Störungen und Ausfällen.
Weitere Merkmale unseres Bahnservices:
Seit Sommer 2020 bilden wir Lokführer und Lokführerinnen aus. Auch Umschulungen zum Lokführer sind möglich. Wir sind sehr daran interessiert, den Beruf des Lokführers wieder und speziell für junge Leute attraktiver zu machen. Kontaktieren Sie uns bei Interesse. Wir beraten Sie gerne persönlich!
Eisenbahnverkehrsunternehmen, die am Eisenbahnbetrieb auf dem übergeordneten Netz teilnehmen wollen, benötigen in der Regel dafür eine Sicherheitsbescheinigung gemäß § 7a AEG. Vorausgesetzt, die gesetzlichen Voraussetzungen sind erfüllt, wird die Sicherheitsbescheinigung auf Antrag vom Eisenbahn-Bundesamt erteilt.
In diesem Zusammenhang müssen die Unternehmen nachweisen, dass sie ein Sicherheitsmanagementsystem eingerichtet haben, das den EU-rechtlichen Anforderungen genügt. Zusätzlich ist nachzuweisen, dass sie die nationalen Anforderungen für den sicheren Verkehrsbetrieb auf dem Eisenbahnnetz erfüllen.